Das deutsche Waffengesetz (WaffG)
Waffengesetz (WaffG)
Das neue Waffengesetz ist seit dem 1. April 2008 in Kraft.
Hier finden Sie Links zum Waffengesetz (WaffG) und zur AllgemeinenWaffengesetz-Verordnung (AWaffV) im Internet:
http://bundesrecht.juris.de/index.html
Eine gut aufbereitete Version findet sich auch auf den Seiten des Verbandes Deuscher Büchsenmacher (VDB):
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
http://bundesrecht.juris.de/index.html
http://www.vdb-waffen.de/service/waffengesetz_verordnung.htm
BKA Feststellungsbescheide
Das BKA ist für eine waffenrechtliche Beurteilung eines Gegenstandes zuständig und erlässt auf Antrag einen Feststellungsbescheid. Dabei geht es um die Eigenschaften des entsprechenden Gegenstands in Bezug auf die Definitionen im WaffG. Die Verbotseigenschaft kann dabei bejaht oder verneint werden. Wird die Verbotseigenschaft bejaht ist der Gegenstand lt dem Feststellungsbescheid verboten und darf nach Maßgabe der Bescheids ggfs nicht mehr besessen oder geführt werden.
Feststellungsbescheid 183 power glide.pdfFeststellungsbescheid109 KB